Wenn der Arbeitnehmer kündigt gilt eine Grundkündigungsfrist von 4 Wochen.
Beschäftigungsende ist der 15 oder das Ende eines Monats.
Wenn der Arbeitgeber kündigt richtet sich die Frist nach der Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers:
- weniger als 2 Jahre: 4 Wochen
- mehr als 2 Jahre: 1 Monat
- mehr als 5 Jahre: 2 Monate
- mehr als 8 Jahre: 3 Monate
- mehr als 10 Jahre: 4 Monate
- mehr als 12 Jahre: 5 Monate
- mehr als 15 Jahre: 6 Monate
- mehr als 20 Jahre: 7 Monate