Zum Monatsende muss, mit Ausnahmen, jedes Unternehmen ein Formular zur Umsatzsteuer-Voranmeldung ausfüllen und dem Finanzamt vorlegen.
Die Formel für die Umsatzsteuer-Voranmeldung lautet:
Ust – Vst = Zahllast bzw. Forderung
Eine Zahllast besteht bei Überhang der Umsatzsteuer, eine Forderung bei Überhang der gezahlten Vorsteuern.
Sollte eine Zahllast bestehen muss diese bis zum 10. des Folgemonats beglichen sein.