Sofern personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen.
Bei nicht-automatisierter Verarbeitung ist dies erst ab 20 Personen notwendig.
Quelle: §4f BDSG
Sofern personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen.
Bei nicht-automatisierter Verarbeitung ist dies erst ab 20 Personen notwendig.
Quelle: §4f BDSG