Handlungsreisender/Außendienstler

Handlungsreisende sind Angestellte mit Artvollmacht.

Pflichten

  • persönliche Leistungspflicht
    Handlungsreisende müssen ihre Arbeitsleistung selbst erbringen
  • Treuepflicht
    Der Handlungsreisende unterliegt der Schweigepflicht und muss stets im Sinne des Unternehmens handeln. Bei Pflichtverletzungen ist er schadenersatzpflichtig
  • Vergütungspflicht des Unternehmens
    Der Handlungsreisende erhält ein festes Gehalt (Fixum) sowie Umsatzprovision und Spesenersatz
  • Fürsorgepflicht des Unternehmens
    Da der Handlungsreisende ein angestellter ist, muss das Unternehmen die üblichen Pflichten wie Sozialversicherung und Krankenkasse berücksichtigen
  • Zeugnispflicht
    Der Handlungsreisende erhält ein Zeugnis über die Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses
  • Gehorsamspflicht
    Anweisungen des Unternehmens ist folge zu leisten

HGB-Regelungen

  • Artvollmacht
    Sie ermächtigt den Handlungsreisenden außerhalb der Betriebsstätte für den Unternehmer auf dessen Rechnung Geschäfte abzuschließen und Mängelrügen entgegen zu nehmen
  • Berichtspflicht
    Regelmäßige Reiseberichte müssen erstellt werden
  • Meldepflicht
    Geschäftsabschlüsse sind umgehend dem Unternehmen mitzuteilen

Kündigung

  • Die Kündigungsfrist beträgt mindestens einen Monat, höchsten jedoch sieben Monate (§622 BGB)
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