Handlungsreisende sind Angestellte mit Artvollmacht.
Pflichten
- persönliche Leistungspflicht
Handlungsreisende müssen ihre Arbeitsleistung selbst erbringen - Treuepflicht
Der Handlungsreisende unterliegt der Schweigepflicht und muss stets im Sinne des Unternehmens handeln. Bei Pflichtverletzungen ist er schadenersatzpflichtig - Vergütungspflicht des Unternehmens
Der Handlungsreisende erhält ein festes Gehalt (Fixum) sowie Umsatzprovision und Spesenersatz - Fürsorgepflicht des Unternehmens
Da der Handlungsreisende ein angestellter ist, muss das Unternehmen die üblichen Pflichten wie Sozialversicherung und Krankenkasse berücksichtigen - Zeugnispflicht
Der Handlungsreisende erhält ein Zeugnis über die Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses - Gehorsamspflicht
Anweisungen des Unternehmens ist folge zu leisten
HGB-Regelungen
- Artvollmacht
Sie ermächtigt den Handlungsreisenden außerhalb der Betriebsstätte für den Unternehmer auf dessen Rechnung Geschäfte abzuschließen und Mängelrügen entgegen zu nehmen - Berichtspflicht
Regelmäßige Reiseberichte müssen erstellt werden - Meldepflicht
Geschäftsabschlüsse sind umgehend dem Unternehmen mitzuteilen
Kündigung
- Die Kündigungsfrist beträgt mindestens einen Monat, höchsten jedoch sieben Monate (§622 BGB)