Handelsvertreter sind selbstständige Gewerbetreibende, die ständig damit beauftragt sind, für einen einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln bzw. abzuschließen §84 HGB).
Pflichten
- Bemühungspflicht
Der Handelsvertreter muss im Interesse des Unternehmens Geschäfte vermitteln/abschliessen - Benachrichtigungspflicht
Jede Geschäftsvermittlung muss umgehend mitgeteilt werden (Reiseberichte). - Wettbewerbseinhaltung
Das Unternehmen für welches der Handelsvertreter tätig ist, darf durch die Vertretung der Konkurrenz nicht geschädigt werden. Wettbewerbsverbote können vereinbart werden.
Rechte
- Recht auf Unterlagen
Der Handelsvertreter erhält vom Unternehmen benötigte Unterlagen, wie zum Beispiel Preislisten, Broschüren oder AGB. - Recht auf Benachrichtigung
Der Handelsvertreter wird vom Unternehmen über die Annahme oder Ablehnung der von ihm vermittelten Geschäfte unterrichtet. - Recht auf Provision
- Verkaufsprovision für die getätigten Umsätze
- Delkredereprovision falls der Handelsvertreter Haftung für den Zahlungseingang übernommen hat
- Ausgleichsanspruch
Nach Beenden seiner Tätigkeit kann der Handelsvertreter einen angemessenen Ausgleich erhalten, wenn das Unternehmen durch seine frühere Tätigkeit erheblich profitiert.
Kündigung
Der Vertrag kann im 1. Jahr mit einer Frist von einem Monat, im 2. Jahr von zwei Monaten und im 3. bis 5. Jahr mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Darüber beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate.