Das Bundesdatenschutzgesetz, kurz BDSG, gilt für alle öffentlichen Stellen des Bundes und der Länder sowie für nicht-öffentliche Stellen.
Kommentarbenachrichtigungen
0 Kommentare
Das Bundesdatenschutzgesetz, kurz BDSG, gilt für alle öffentlichen Stellen des Bundes und der Länder sowie für nicht-öffentliche Stellen.