Laut einer Eilmeldung von Tagesschau.de haben Ermittler jetzt bereits beim Verdacht auf leichtere Straftaten Vollzugriff auf E-Mails und die Verbindungsdaten des Mobiltelefons.
Laut dem Bundesverfassungsgericht fallen diese Daten nicht unter das Fernmeldegeheimnis.
Zugriff auf E-Mails gebilligt
Ermittler dürfen schon bei Verdacht auf leichtere Straftaten Verbindungsdaten von Handygesprächen und E-Mails beschlagnahmen. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass diese Daten nicht unter das Fernmeldegeheimnis fallen.
Wer sich davor schützen möchte, das neugierige Fahnder wegen eines Ladendiebstahls oder Rotvergehens in den privaten E-Mails schnüffeln, dem kann ich GnuPG sehr ans Herz legen.
Eine Anleitung zur Einrichtung der Keys unter Windows und Macintosh werde ich bei Zeiten posten.