Schulstart nach den Sommerferien

Hinweis: aufgrund der sich täglich ändernden Regeln komme ich nicht mehr mit den Aktualisierungen hinterher. Bitte beim zuständigen Kultusministerium direkt informieren, wie die Regeln aktuell definiert sind.

Okay, die Sommerferien sind schon zu Ende oder enden bald und so langsam muss mal feststehen, wie der Schulstart nach den Sommerferien 2020 in das neue Schuljahr 20/21 inmitten einer Pandemie aussehen kann/soll.

In meinem Corona-Tagebuch habe ich das Thema ja hier und da schon mal gestreift, aber es ist einfach zu komplex, als es in einzelnen Einträgen verwursten zu können. Daher unternehme ich hier einmal den Versuch die aktuellen Regelungen der einzelnen Bundesländer zu dokumentieren.
So gut es eben geht. Bitte seht mir Fehler nach und informiert euch lieber einmal mehr, als nur bei mir 😉

Regelungen zum Schulbeginn der Bundesländer

Ich habe versucht die Fakten zusammenzutragen und verkneife mir jeglichen Kommentar dazu, um den Artikel nicht künstlich aufzublähen. Ich schreibe auch jeweils den Stand der Informationen dazu, sollte sich an den Regeln noch etwas ändern und werde versuchen, den Artikel aktuell zu halten. Jedoch kann ich nicht dafür garantieren, dass diese Informationen stets den aktuellsten Stand widerspiegeln. Daher bitte beim zuständigen Kultusministerium über die aktuellen Regelungen zum Schulstart nach den Sommerferien informieren!

Baden-Württemberg (Schulstart 14. September 2020)

  • Kohortenregelung (siehe unten)
  • Maskenpflicht auf Gelände und in Gebäuden (ab 5. Klasse), aber nicht im Unterricht
  • Homeschooling optional und formlos möglich
  • zwei kostenlos Corona-Tests für Mitarbeiter von Schulen und Kitas zwischen 15. August und 30. September
  • Lehrplan ausgesetzt, Fokus liegt auf Wiederholung des alten Stoffs

Bayern (Schulstart 8. September 2020)

  • Maskenpflicht auf Gelände und in Gebäuden der Schulen für alle Jahrgangsstufen,
    außer die Schüler sitzen an ihrem Platz
    • Vorbehalt der Ausweitung der Maskenpflicht auch auf den Unterrichtszeitraum, je nach Infektionslage
  • einmaliger Reihentest der Lehrer zum Beginn des Schuljahres
  • Installation der Corona-Warn-App wird empfohlen

Der Vier-Stufen-Plan in Bayern

  1. siehe oben
  2. Maskenpflicht im Unterricht (bei mehr als 20 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt)
  3. Maskenpflicht und Mindestabstand von 1,5m (bei mehr als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt)
  4. Distanzunterricht von Zuhause (bei mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt)

Berlin (Schulstart 10. August 2020)

  • Maskenpflicht nur in Gebäuden (Flure, Gänge, Treppenhäuser und Aulen sowie beim Anstehen in der Mensa), außer im Unterricht
  • durchgehender Unterricht in vollem Umfang, inkl. Sport- Musik- und Theaterunterricht,
    jedoch:
    • keine Kontaktsportarten,
    • kein Singen in geschlossenen Räumen

Hier gibt es den „Musterhygieneplan für Berliner Schulen“ zum Download (Stand: 24.06.2020).

Brandenburg (Schulstart 10. August 2020)

  • keine Maskenpflicht 11.08.2020: Maskenpflicht für alle Schulen und Horte, außer im Unterricht
  • sechs kostenlose Coronatests vom 1. August bis 30. November für die Lehrer
  • bei Coronaausbruch sollen nur einzelne Klassen nach Hause geschickt werden
  • alle Schüler sollen bis Halbjahresende mobile Endgeräte für das Homeschooling bekommen

Bremen (Schulstart 27. August 2020)

Unterricht gemäß Rahmenkonzept Schuljahr 2020/2021:

  • keine generelle Maskenpflicht, jedoch kann jede Schule für sich darüber entscheiden
  • feste „Klassenteams“
  • bei Coronaausbrüchen sollen nur Schüler im Präsenzunterricht sein, die Zuhause keine Lernmöglichkeiten haben

Hamburg (Schulstart 6. August 2020)

  • Maskenpflicht auf dem Gelände und in Gebäuden, außer im Unterricht
  • Regelbetrieb in allen Schulformen und Jahrgangsstufen
  • keine Abstandsregelungen, je nach Infektionslage
  • mehrfache kostenlose Tests der Schul-Mitarbeiter

Hessen (Schulstart 17. August 2020)

  • keine generelle Maskenpflicht, aber jede Schule kann diese für Zeiten außerhalb des Präsenzunterrichts im Klassen- oder Kursverband eigenständig anordnen Änderung vom 12.08.2020: Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände, außer im Unterricht
  • kein Mindestabstand, außer bei Konferenzen
  • Musikunterricht, Musizieren und Singen nur im Freien gestattet
  • eventuell darf sich jeder Lehrer vor Beginn des Schuljahres einmal testen lassen

Mecklenburg-Vorpommern (Schulstart 3. August 2020)

  • keine Maskenpflicht Änderung vom 4.8.2020: Maskenpflicht auf dem Schulgelände ab Klassenstufe 5
  • Abschottung der Jahrgangsstufen eins bis vier und sieben und acht voneinander
  • bis zu den Herbstferien fünf kostenlose Tests pro Schulmitarbeiter im Abstand von zwei Wochen
  • nach den Herbstferien muss eine Reiseerklärung abgegeben werden, ob Urlaub in einem Risikogebiet gemacht wurde
  • außerdem müssen Eltern erklären, dass ihr Kind derzeit keine Corona-Symptome hat; andernfalls geht das Kind für zwei Wochen in Quarantäne und muss sich beim Gesundheitsamt melden

Niedersachsen (Schulstart 27. August 2020)

  • Maskenpflicht auf Fluren und wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
  • Einteilung der Schüler in „Kohorten“ (siehe unten)
  • innerhalb der Kohorte keine Abstands- oder Maskenpflicht

Nordrhein-Westfalen (Schulstart 12. August 2020)

  • Maskenpflicht in allen weiterführenden und berufsbildenden Schulen, auch im Unterricht (für ältere Schüler)!
    • 11.08.2020: es soll aber Maskenpausen geben
  • keine Maskenpflicht in Grundschulen, solange die Schüler still auf ihrem Platz sitzen
  • alle 14 Tage kostenlose Tests für die Schulmitarbeiter bis zu den Herbstferien

Rheinland-Pfalz (Schulstart 17. August 2020)

  • Maskenpflicht nur, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann
  • sonst Regelbetrieb mit keinen weiteren Einschränkungen

Saarland (Schulstart 17. August 2020)

  • keine Maskenpflicht
  • fest Gruppen innerhalb eines Jahrgangs
  • Empfehlung Musikunterricht mit Singen nur im Freien durchzuführen
  • Schüler, die zu einer Risikogruppe gehören, können sich mittels Attest vom Unterricht befreien lassen, Prüfungen müssen aber geschrieben werden

Sachsen (Schulstart 31. August 2020)

  • keine generelle Maskenpflicht, Schulen können diese aber eigenständig veranlassen
  • Pflicht zum Händewaschen und desinfizieren beim Betreten der Schule
  • Abstandsregelungen werden aufgehoben
  • Dokumentation von Anwesenheit zur Infektionsnachverfolgung

Sachsen-Anhalt (Schulstart 27. August 2020)

  • keine Maskenpflicht, wer mag, darf aber eine aufsetzen
  • es wird empfohlen die Corona-Warn-App zu installieren
  • Schulen sollen sich auf spontane Schließungen und „Distanzunterricht“ vorbereiten

Schleswig-Holstein (Schulstart 10. August 2020)

  • Einteilung der Schüler in „feste Großgruppen nach Jahrgangsstufen“ aka „Kohorten“ (siehe unten)
    • innerhalb der Kohorten keine Abstandsregelungen
    • Abstand von Kohorte zu Kohorte muss gewährleistet sein
  • keine Maskenpflicht, aber eine „dringende Empfehlung“ für zwei Wochen eine Maske zu tragen 19.08.2020: ab dem 24. August gilt eine Maskenpflicht außerhalb des Unterrichts in geschlossenen Räumen

Thüringen (Schulstart 31. August 2020)

  • Maskenpflicht bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,50m (außer im Unterricht)
  • Klassenfahrten sind gestattet
  • ab Mitte August kostenlose Tests für Lehrer (freiwillig)

Was sind Kohorten?

Laut Wikipedia sind Kohorten militärische Einheiten im Römischen Reich mit mindestens 480 Personen. Im Rahmen der Hygienepläne der Kultusministerien sind Kohorte aber anders zu verstehen:

Eine Kohorte ist eine feste und geschützte Gruppe von SchülerInnen, die als Einheit beschult werden und von anderen Kohorten abgeschottet werden, um die Ausbreitung von möglichen Coronainfektionen unter den Schülern einzuschränken.

Tritt also innerhalb einer Kohorte eine Coronainfektion auf, so muss sich nur diese Kohorte in Isolation begeben und der Unterricht kann für die anderen Kohorten ganz normal in der Schule weitergehen.

So zumindest die Theorie. Ich las allerdings auch, dass LehrerInnen kohortenübergreifend eingesetzt werden und stelle mir die Frage, ob dann nicht die LehrerInnen zu „Superspreadern“ werden.

Schulstart nach den Sommerferien — alles klar?

Hoffentlich konnte ich einen guten Überblick liefern.

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Lass mir gerne einen Kommentar da und ich werde die Sache prüfen und die Angaben zum Schulstart nach den Sommerferien ggf. im Artikel korrigieren!

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