Lockdown light für die zweite Welle

Nun ist es also so weit — der Lockdown light kommt auf uns zu.

Bereits am 18. August bereitete ich mich innerlich auf einen erneuten Lockdown vor, wenngleich von Seiten der Politik und Wirtschaft ein zweiter Lockdown noch völlig ausgeschlossen wurde.

Erst als unser Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am 10. Oktober erstmals vor einem zweiten Lockdown warnte, wurde ich wieder hellhörig. Die Warnungen vor einem erneuten Herunterfahren der Wirtschaft wurden nicht nur lauter, sondern auch dringender und so kommt es nun, dass Ende Oktober die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder erneut über eine weitere Verschärfung der Maßnahmen diskutiert.

Und wenn ich mir so ihre letzten Ansprachen in Erinnerung rufe, hat sie echt keine gute Laune mehr.

Hinweis: ja, ich weiß, in Deutschland gab es gar keinen richtigen Lockdown mit Ausgangssperren, aber gemeinhin werden die Einschränkungen aus dem Frühjahr 2020 bei uns als Lockdown bezeichnet, daher übernehme ich das mal so.

Wann startet und wie lange dauert der Lockdown light?

Nachdem erst ein möglicher Start am 4. Novemember in Diskussion war, treten die Beschränkungen nun bereits am Montag, den 2. November 2020 für eine Dauer von vorerst 28 Tagen in Kraft — also bis zum 30. November 2020.

Eine erneute Beleuchtung des aktuellen Infektionsgeschehens ist vorerst für den 11. November 2020 vorgesehen.

Was ist der Umfang vom Lockdown light?

In meinen Corona-Tagebüchern sammle und beschreibe ich ja tagtäglich, welche Einschränkungen wo und wann gelten. Für die aktuelle Situation halte ich es jedoch für angemessen, die gesammelten Informationen zum Lockdown light einmal als eigenen Artikel zusammenzufassen. Das Tagebuch wird sonst schnell unübersichtlich.

Betriebsschließungen

Die folgenden Betriebe werden für den Zeitraum des Lockdowns geschlossen:

  • Kosmetikstudios
  • Massagepraxen
  • Tattoostudios
  • Gastronomie (außer Kantinen und Außer-Haus-Verkauf)
  • Kneipen & Bars
  • Diskotheken
  • alle Freizeiteinrichtungen, wie z.b. Theater, Opern oder Konzerthäuser, Wettstudios
  • Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder
  • Bordelle

Was bleibt definitiv geöffnet?

Von den Betriebsschließungen explizit ausgenommen sind die folgenden Branchen:

  • Friseursalons
  • Groß- & Einzelhandel (nicht mehr als ein Kunde pro 10qm)
  • Schulen & Kindergärten
  • Gottesdienste sind möglich
  • Individualsport (alleine & Draußen) bleibt erlaubt

Sonstige Einschränkungen & Maßnahmen

  • Deutschland ruft den „Gesundheitsnotstand“ aus
  • Profisport ohne Publikum
  • Amateur- und Freizeitsport größtenteils untersagt
  • gemeinsamer Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur noch mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes mit insgesamt maximal zehn Personen
  • Firmen sollen, wo möglich, Heimarbeit ermöglichen
  • auf private Reisen, Tagesausflüge und Verwandtenbesuche soll verzichtet werden — auch im Inland
  • Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen
  • Schnelltests in Krankenhäusern, Pflege-, Senioren und Behinderteneinrichtungen

Kompensationen für die Wirtschaft

Vom Lockdown light betroffene, kleine Unternehmen (bis 50 Mitarbeiter) sollen mit bis zu 75% ihres Umsatzes (im Vergleich zum Vorjahresmonat) entschädigt werden.

Bei größeren Unternehmen greifen die Regeln des EU-Beihilferechts.

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