Gegen die verbreitete „Corona-Müdigkeit“ wurde gestern die Erweiterung des Jahreswechsel-Lockdown zum Neujahrs-Lockdown verkündet.
Ab dem 11. Januar 2021 greifen in Deutschland nahezu bundesweit noch einmal strengere Maßnahmen, um das Infektionsgeschehen noch weiter in den Griff zu bekommen.
Denn wenn man sich die Zahlen, insbesondere in der ersten Januarwoche, einmal genauer anschaut, haben weder Lockdown „light“, noch der Lockdown „medium“, noch der Jahreswechsel-Lockdown mehr gebracht, als die Neuinfektionen „auf hohem Niveau zu stabilisieren“, wie man so schön sagt.
Konkrete Maßnahmen des Neujahrs-Lockdown
Wie sehen also die von Bund und Ländern gemeinsam verabschiedeten Maßnahmen für den Neujahrs-Lockdown aus?
Bei allen komplizierten und verschwurbelten Formulierungen, bleibt der Grundtenor jedoch klar: bleibt Zuhause und trefft niemanden.
Allgemeingültige Maßnahmen
Einschränkung privater Treffen
Anstatt wie bisher maximal fünf Personen aus zwei Haushalten mit Ausnahme von Kindern unter 14 Jahren, gilt nun, dass man sich als Haushalt nur noch mit maximal einer haushaltsfremden Person treffen darf.
Will heißen, dass ein im gemeinsamen Haushalt lebendes Ehepaar beispielsweise eine Person als Besuch empfangen darf, sie diese Person jedoch nicht besuchen dürfen. Auch die Ausnahmeregelung bzgl. Kindern unter 14 Jahren entfällt.
Schulen und Kindertagesstätten
Schulen und Kitas sollen nach Möglichkeit geschlossen bleiben. Die Bundesländer regeln dies jedoch individuell. So sind alle Variationen von harten Schließungen, über Notfallbetreuung, Hybridunterricht und ausschließlichem Fernlernen möglich.
Als kleines Entgegenkommen ist geplant, dass jedes Elternteil für zehn zusätzliche Tage Kinderkrankengeld erhalten soll.
Einzelhandel
Die bestehenden Regelungen zum Einzelhandel wurde nicht verändert, das bedeutet, dass alle Geschäfte, bis auf die folgenden grundsätzlich geschlossen sein sollten:
- Einzelhandel für Lebensmittel
- Wochenmärkte für Lebensmittel
- Direktvermarkter von Lebensmitteln
- Abhol- und Lieferdienste
- Getränkemärkte
- Reformhäuser
- Babyfachmärkte
- Apotheken
- Sanitätshäuser
- Drogerien
- Optiker und Hörgeräteakustiker
- Tankstellen, Kfz-Werkstätten und Fahrradwerkstätten
- Banken, Sparkassen und Poststellen
- Reinigungen und Waschsalons
- Zeitungsverkauf
- Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte
- Weihnachtsbaumverkauf
- Großhandel
Reisen
Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Risikogebiet ist innerhalb von 48 Stunden nach Einreise ein Corona-Test durchzuführen. Unabhängig vom Testergebnis ist eine zehntägige Quarantäne einzuhalten
Sonstige Maßnahmen
- Betriebskantinen sollen nach Möglichkeit schließen
- geöffnete Betriebskantinen dürfen nur noch Speisen und Getränke zum mitnehmen anbieten
- Betrieben wird empfohlen, HomeOffice zu ermöglichen
Maßnahmen abhängig vom Infektionsgeschehen
Unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens, gemessen anhand der Sieben-Tage-Inzidenz können ab einem Grenzwert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner weitere Maßnahmen veranlasst werden.
Einschränkung des privaten Bewegungsradius
Man darf sich nur noch maximal in einem Radius von 15 Kilometern rund um den Wohnort bewegen, wobei der Begriff Wohnort noch nicht final geklärt ist und von den Bundesländern im Falle des Falles ausdefiniert werden muss. Es kann sein, dass die konkreten Koordinaten der Wohnanschrift gelten, es könnte aber auch sein, dass die Stadt als Wohnort definiert wird und die 15km dann ab der Außengrenzen dieser Stadt gelten.
Fazit
Ganz unabhängig von den einzeln verabschiedeten Maßnahmen für den Neujahrs-Lockdown ist wohl jedem klar, worum es hier geht: die Vermeidung von Kontakten.
Natürlich, aber auch irgendwie leider, finden sich in den Beschlüssen keine Maßnahmen zum verpflichtenden HomeOffice, sondern wieder nur der dringende Appell. Und mit Appellen an die Eigenverantwortung haben wir in der Vergangenheit ja jetzt nicht die besten Erfahrungen gemacht.
Persönlich bin ich der Meinung, dass wir froh sein können, um wirklich harte Ausgangssperren herum zu kommen. Wenn sich das Infektionsgeschehen bis Ende Januar jedoch nicht besser, befürchte ich, dass uns dann auch Ausgangssperren im verlängerten Neujahrs-Lockdown erwarten könnten.
Die nächste Beratung findet am 25. Januar 19. Januar statt.
Neujahrs-Lockdown-Verlängerung bis einschließlich 14. Februar 2021
Gestern saßen die Vertreter von Bund und Ländern wieder zusammen und haben eine Verlängerung des aktuell geltenden Neujahrs-Lockdown verabschiedet — mit kleinen Verschärfungen:
Verschärfung der Maskenpflicht
In öffentlichen Verkehrsmitteln und Ladengeschäften sind nun entweder OP-Masken oder FFP2-Masken angesagt. Damit sind die von uns in liebevoller Heimarbeit genähten Alltagsmasken Geschichte, denn auch in Gottesdiensten oder Büroräumen sollen nun nur noch die sicheren Masken getragen werden.
Am 6. November 2020 habe ich ja schon mal kurz über die verschiedenen Maskenarten geschrieben.
HomeOffice-Appell
Es gibt einen erneuten dringenden Appell an die Arbeitgeber, HomeOffice großflächig zu ermöglichen — allerdings „nur“ per Verordnung des Arbeitsministeriums. Eine HomeOffice-Pflicht, wie sie in anderen Ländern zum Einsatz kommt, gibt es in Deutschland nicht.
Wer dennoch in die Firma muss, erhält nun zehn Quadratmeter Platz um sich rum — ansonsten herrscht Maskenpflicht. Dabei sollen gemäß Arbeitsschutzgesetz die FFP2-Masken nur für 75 Minuten am Stück getragen werden, danach muss es eine 30-minütige Pause ohne Maske geben.
Ob dann alle Kollegen frösteln vor der Firma stehen, wird man dann wohl bald schon beobachten können.
Alten- & Pflegeheime
Diese werden nun als „besonders schutzbedürftige Orte mit erhöhtem Infektionsgeschehen“ definiert und damit werden ausgiebige Testungen von Angestellten, Bewohnern und Besuchern ermöglicht.
Gottesdienste
Sind nach wie vor möglich, allerdings nur mit Maske, Hygienekonzept und ohne Gesang.
Aber die Wirtschaft
Die Überbrückungshilfe III wird mit einfacheren Zugangsvoraussetzungen und nachjustierten Zuschüssen verbessert. Außerdem wird die Insolvenzantragspflicht bis Ende April ausgesetzt.
Ab wann gilt die Verlängerung des Neujahrs-Lockdown?
Da das alles wieder Ländersache ist, müssen nun die Bundesländer peu á peu die Beschlüsse der Konferenz in lokale Verordnungen umsetzen. Teilweise treten die angepassten Maßnahmen bereits kommenden Montag (25. Januar) in Kraft.