Tja, fast den ganzen Sommer hat die Bundesregierung nun also im stillen Kämmerchen verhandelt und geschachert und gemacht und getan, um uns Anfang August ein neues Infektionsschutzgesetz für die am 23. September 2022 auslaufenden Regelungen vorzustellen.
Das neue Papier soll dann bis zum 7. April 2023 gültig sein und wenn ich ehrlich bin, hatte ich mir konkretere Maßnahmen gewünscht, die vor allem auch mehr Spielraum bei ausufernderem Infektionsgeschehen lassen.
So, wie es sich derzeit darstellt, werden scheinbarer die ohnehin schon bestehenden Maßnahmen fortgeführt und darüber hinaus gibt es nicht mehr viel Spielraum für die Bundesländer, sollte sich die Lage verschärfen.
Schulschließungen und Lockdowns sind kategorisch ausgeschlossen und auch Ausgangssperren oder die Begrenzung von privaten Zusammenkünften oder Veranstaltungsabsagen sind Geschichte.
Somit kann man nur hoffen, dass die Herbstwelle außerordentlich mild ausfallen wird und uns keine neue, schlimmere Variante einen Strich durch die Rechnung macht.
Das sind die Regeln grob zusammengefasst:
Reguläre Maßnahmen, bundeseinheitlich:
- im Fern- und Flugverkehr gilt eine FFP2-Maskenpflicht
(für Personal reicht eine OP-Maske) - in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP-Masken- und Testpflicht
(außer man ist frisch geimpft/genesen) - in Betrieben gilt die Corona ArbSchV:
- HomeOffice-Angebot
- Testangebot
- Maskenregelungen
Reguläre Maßnahmen in der Verantwortung der Bundesländer:
Zusätzlich zu den bundeseinheitlichen, regulären Maßnahmen haben die Bundesländer selbst die Möglichkeit weitere Maßnahmen zu veranlassen.
- im ÖPNV kann eine FFP2-Maskenpflicht vorgeschrieben werden
(für Personal reicht eine OP-Maske) - in öffentlich zugänglichen Innenräumen kann eine FFP2-Maskenpflicht vorgeschrieben werden
- in Restaurants, Bars, Kultur- & Freizeiteinrichtungen kann eine FFP2-Masken- und/oder Testpflicht verordnet werden
(außer man ist frisch geimpft/genesen) - bei Schüler:innen ab der 5. Klassenstufe kann eine OP-Maske verordnet werden
- in Schulen, Kindertagesstätten und vergleichbaren Einrichtungen kann eine Testpflicht verordnet werden
Verschärfte Maßnahmen in Verantwortung der Bundesländer:
Sollte eine konkrete Gefahr für das Gesundheitssystem bestehen, haben die Bundesländer die Möglichkeit noch ein paar weitere Maßnahmen zu verordnen.
- ausnahmslose FFP2-Maskenpflicht, Hygienekonzept, Abstandsgebote und Personenobergrenzen bei Veranstaltungen für Innenräume, Restaurants, Bars und Kultur- & Freizeiteinrichtungen
- FFP2-Maskenpflicht und Abstandsgebote bei Außenveranstaltungen
Definition von frisch geimpft/genesen
Als frisch geimpft oder frisch genesen gelten jene Menschen, deren Impfung oder Infektion nicht mehr als drei Monate in der Vergangenheit liegt.